Trauung

1.  Über die Bedeutung der christlichen Trauung

Seit der deutschlandweiten Einführung von Standesämtern im Jahr 1876 erfolgt eine rechtlich gültige Eheschließung nicht mehr durch einen kirchlichen Ritus, sondern durch ein zivilrechtliches Eheversprechen vor dem Standesamt. Trotzdem wünschen sich viele Paare für ihren gemeinsamen Lebensweg den Zuspruch des göttlichen Segens. Dies geschieht in aller Regel in einem kirchlichen Traugottesdienst.

Nach evangelischem (christlichem) Eheverständnis steht die schon in der Schöpfung angelegte Gemeinschaft von Mann und Frau unter Gottes besonderem Schutz, gilt doch die göttliche Liebe zu uns Menschen als Quelle auch der zwischenmenschlichen Liebe. Der Traugottesdienst erinnert an diese Verheißung und stellt sie über das Versprechen des Brautpaares, in Liebe, Treue und Vergebungsbereitschaft zusammen zu leben. Gottes Liebe gilt jedem Menschen, so wie er ist. Wer darauf vertraut, geliebt zu werden, kann auch freigiebig Liebe schenken.

Die Ehe ist grundsätzlich als lebenslange Gemeinschaft angelegt, gerade unter dem Aspekt der Vergebungsbereitschaft sind aber auch Scheitern und der Wille zur Versöhnung Teil der göttlichen Verheißung einer christlichen Ehe. In einer kirchlichen Trauung empfangen Sie Gottes Segen für Ihren gemeinsamen Lebensweg. Die segnende Handauflegung als Zeichen für den Zuspruch Gottes gibt Ihnen Kraft und Zuversicht

Obwohl die Ehe nach evangelischer Auffassung kein Sakrament ist, wird die Trauung von fast allen christlichen Kirchen gegenseitig anerkennt.

2.  Was ist zu tun?

  • Wenn Sie sich kirchlich trauen lassen möchten, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit unserem Pfarrbüro zur Terminvereinbarung in Verbindung; gerade in den Sommermonaten oder an beliebten Hochzeitsterminen können sich Trauungen häufen, so lassen sich Terminüberschneidungen frühzeitig vermeiden.

Trauungen finden in aller Regel samstags in der Stifts- oder Johanniskirche statt; die Uhrzeit kann individuell abgesprochen werden. Finden an einem Tag mehrere Trauungen statt, muss dazwischen mindestens ein zeitlicher Abstand von drei Stunden liegen; legen Sie daher möglichst frühzeitig auch die Uhrzeit des Trauungsgottesdienstes fest.

Falls Sie zu einer anderen Kirchengemeinde gehören, ist eine Trauung in Feuchtwangen nur in Ausnahmefällen und nach Zustimmung durch die eigene Gemeinde möglich.

Eine Trauung in der Schlosskirche in Thürnhofen ist nur möglich, wenn mindestens ein Ehepartner ursprünglich aus Thürnhofen stammt oder das Brautpaar in Thürnhofen wohnt.

Eine kirchliche Trauung setzt eine vorher vollzogene standesamtliche Eheschließung voraus!

  • Zur Vorbereitung auf die Trauung dienen ein oder zwei Traugespräch(e) mit dem Pfarrer / der Pfarrerin, in dem Sie vor allem Informationen zur Organisation und Planung des Traugottesdienstes bekommen und konkrete Vereinbarungen zum Ablauf des Gottesdienstes treffen. Das (zweite) Gespräch sollte spätestens vier Wochen vor der Trauung stattfinden. Gerade bei Trauungen gibt es sehr viele Möglichkeiten, bei der Gestaltung des Gottesdienstes mitzuwirken, was eine genaue Absprache erforderlich macht. Selbstverständlich ist beim Traugespräch auch Raum, Ihre Fragen zu klären. Hier finden Sie ein Beispiel für den Ablauf eines Traugottesdienstes

Bei der Anmeldung zur Trauung kann es sinnvoll sein, die Familienstammbücher der Brautleute vorliegen zu haben.

3.  Praktische Hinweise

  • Trauspruch:

Jedes Brautpaar bekommt zur Trauung einen Trauspruch, der vom Brautpaar selbst ausgesucht wird und in der Regel auch Gegenstand der Traupredigt ist. Dieser Spruch, der das Ehepaar ein ganzes Leben lang begleitet, muss aus der Bibel (Altes oder Neues Testament) stammen. Eine Auswahl beliebter Trausprüche finden Sie hier:

    • Traukerze:

    Wie bei der Taufe seit Langem üblich, wünschen sich zunehmend auch immer mehr Ehepaare anlässlich ihrer Trauung eine Kerze, die ihm – symbolisch gesprochen – dem gemeinsamen Weg des Lebens ausleuchten soll. Die Kerze kann im Gottesdienst überreicht, muss jedoch vom Brautpaar selbst besorgt werden.

    • Musikwünsche:

    Musik trägt wesentlich zum Gelingen eines festlichen Trauungsgottesdienstes bei. Sowohl bei den Gemeindeliedern als auch bei musikalischen Beiträgen ist die Mitsprache des Brautpaares erwünscht. Persönliche Vorlieben können berücksichtigt werden, soweit dem liturgischen Geschehen musikalisch und inhaltlich entsprechen, d.h. nicht alles ist geeignet und kann an jedem Platz im Ablauf stehen. Grundsätzlich ist hier Vieles möglich; eine vorherige Absprache mit dem Pfarrer / der Pfarrerin und der Kirchenmusikerin ist jedoch unbedingt erforderlich. Bei Mehraufwand (z.B. besonderen Wünschen bzgl. Orgelmusik, Begleitung von Sängern) können Kosten in Rechnung gestellt werden.

    • Blumenschmuck:

    Gerne können Sie als Brautpaar bei der Gestaltung der Kirche mitwirken bzw. ein Fachgeschäft damit beauftragen. Zur genauen Absprache setzen Sie sich bitte frühzeitig mit unserer Mesnerin (Kontakt über das Pfarrbüro) in Verbindung. Bei mehreren Trauungen an einem Tag hat es sich als hilfreich und kostensparend erwiesen, wenn sich die Brautpaare vorher absprechen, gemeinsam ein Blumen-Arrangement bestellen und sich die Kosten teilen. Das Streuen von Blumen in der Kirche ist nur dann gestattet, wenn es sich um keine roten Blumen handelt. Bäume können am Hauptportal können aufgestellt werden, wenn sie nach der Trauung wieder mitgenommen werden.

    • gemischt-konfessionelle / -religiöse Trauung:

    Die kirchliche Trauung eines evangelischen Gemeindeglieds mit einem / einer katholischen (anders religiösen oder aus der Kirche ausgetretenen) Partner/in ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch u.U. der Zustimmung durch die betroffene Kirche. Da dies mitunter etwas Zeit in Anspruch nimmt, planen Sie dies bitte bei der Vorbereitung Ihrer Trauung ein. Bei evangelisch-katholischen Trauungen kann auch ein katholischer Priester in die Gestaltung des Gottesdienstes einbezogen werden. Bitte binden Sie ihn bei der Terminplanung frühzeitig mit ein.

    • Trauung mit Taufe:

    Falls Braut / Bräutigam nicht getauft sind und sich anlässlich ihrer Trauung taufen lassen möchten ist dies ebenso möglich wie die Taufe eines gemeinsamen Kindes des Brautpaares. Den veränderten Ablauf eines solchen Gottesdienstes werden Sie beim ersten Traugespräch kennen lernen.

    • Trauung Geschiedener:

    Das evangelische Trauverständnis lässt eine Wiederverheiratung Geschiedener grundsätzlich zu. Die frühere Ehe und Scheidung wird im zweiten Traugespräch thematisiert und erfordert eine schriftliche Stellungnahme durch den Pfarrer, die dem Dekan zur Bestätigung vorgelegt wird. Da dies mitunter etwas Zeit in Anspruch nimmt, planen Sie dies bitte bei der Vorbereitung Ihrer Trauung ein.

    • Fotografieren:

    Fotografieren ist – außer bei Gebeten – während des Traugottesdienstes gestattet. Wir möchten Sie jedoch bitten, sich vor dem Gottesdienst auf eine Person zu einigen, die Fotos macht und diese dann an die anderen Traugäste verteilt. Nach dem Gottesdienst können Sie in oder vor der Kirche gerne noch Familienfotos aufnehmen.

    • Kosten:

    Für Gemeindeglieder ist die kirchliche Trauung kostenlos. Bei auswärtigen Paaren erhebt die Kirchengemeinde eine Traugebühr von 150,00 €.